Bei Schäden bitte nicht einfach zuschauen, damit sie größer und schlimmer werden. Sachverständige können solche „Unterlassungen“ erkennen.
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
Unsere Schule wurde im Rahmen der Feier „25 Jahre ÖKOLOG“ erneut für ihr besonderes Engagement im Bereich Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Die Zertifizierung unterstreicht unseren langjährigen Einsatz für Umweltbewusstsein, Ressourcenschonung und ein respektvolles Miteinander.
Ein Höhepunkt des Schuljahres 2024/25 war der Umwelttag am 24. Juni 2025. Dabei gestalteten die SchülerInnen das Außengelände kreativ neu: Außenwände wurden mit farbenfrohen Umweltmotiven bemalt, alte Holzbänke im Sinne des Upcyclings renoviert und neue Obststräucher wie Brombeeren und Himbeeren gepflanzt. Das sichtbare Umweltzeichen an der Wand erinnert nun dauerhaft an unser Engagement.
Begleitende Workshops zu Mülltrennung, Abfallvermeidung und nachhaltigem Wirtschaften stärkten das Bewusstsein der SchülerInnen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
Wir freuen uns über die erneute ÖKOLOG-Zertifizierung und danken allen Beteiligten, die unsere Schule Schritt für Schritt nachhaltiger und lebenswerter machen.